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Häufige Fragen und Antworten zum Thema Ergotherapie

Im Praxisalltag hören wir oft dieselben Fragen. Auf einige finden Sie bereits hier eine Antwort und können sich ein erstes Bild unserer Arbeit machen.

  • Was ist Ergotherapie?
  • Was passiert in der Ergotherapie?
  • Wie erfolgt die Verordnung von Ergotherapie?
  • Gibt es entsprechende Literatur?
  • Wie lange dauert Ergotherapie?
  • Findet Ergotherapie einzeln oder in der Gruppe statt?
  • Welche Absage-Regelung gilt in der Ergotherapie Meyer?
  • Ist es besser, wenn Eltern bei der Ergotherapie ihres Kindes anwesend sind?
  • Ist mit Ergotherapie der Förderbedarf meines Kindes abgedeckt?
  • Was können Eltern gezielt zu Hause tun?
  • Ist es von Bedeutung ob mein Kind einen Mann oder eine Frau als Therapeuten bekommt?
  • Können Eltern die Therapie unterstützen?
  • Zu Hause kann ich mit meinem Kind auch spielen. Wozu also Ergotherapie?
  • Könnte Ergotherapie nicht täglich über einige Wochen stattfinden (z.B. in den Ferien), um damit die Therapiezeit zu verkürzen?
Was ist Ergotherapie?

Der Deutsche Verband Ergotherapie (DVE) hat dafür folgende Definition veröffentlicht.

Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.
(DVE 08/2007)

Für uns ist Ergotherapie aber noch viel mehr. Lesen Sie dazu unseren Blogartikel „Was ist eigentlich Ergotherapie?“.

Was passiert in der Ergotherapie?

Der behandelnde Hausarzt oder Facharzt, z.B. ein Neurologe oder Kinderarzt, verordnet Ergotherapie, wenn eine entsprechende Indikation im Sinne einer klaren Diagnose besteht. In der Pädiatrie können Kinder auch schon bei bestehendem Verdacht auf beispielsweise eine Entwicklungsverzögerung oder Wahrnehmungsstörung zur Abklärung in die ergotherapeutische Praxis überwiesen werden.

Mit einer ausführlichen Anamneseerhebung und gründlichen Untersuchung des Klienten beginnt die Behandlung. Dabei wenden wir spezielle Funktions- und/oder Entwicklungstests an. Es wird darüber gesprochen, welchen Status der Patient bezüglich seiner Selbständigkeit hat und welchen Anforderungen er in seinem Alltag gegenübersteht. Dazu gehört die familiäre, häusliche, berufliche bzw. bei Kindern die schulische Situation. Eventuell werden Bezugspersonen wie Lehrer, Erzieher oder Pflegekräfte in erste Gesprächen einbezogen. Gemeinsam wird dann ein konkretes alltagsbezogenes Anliegen des Klienten bearbeitet und ein Therapieziel festgelegt.

Während des therapeutischen Prozesses müssen Ziele, Behandlungsplan und Behandlungsmethoden ständig dem Können des Klienten und der veränderten Situation angepasst werden. Es kommt vor, dass im Laufe der Therapie viele kleine Anliegen und Therapieziele bearbeitet werden.

Als abgeschlossen gilt die Behandlung, wenn die vereinbarten Behandlungsziele erreicht wurden und der Klient bestimmte Handlungskompetenzen erworben hat, manchmal auch ohne dass alle früheren Fertigkeiten wieder erlangt wurden. Als erfolgreich wird die Therapie gesehen, wenn unsere Klienten in ihrem Alltag Betätigungen ausführen können, die sie voll und ganz zufrieden machen.

Wie erfolgt die Verordnung von Ergotherapie?

Der behandelnde Hausarzt oder Facharzt des Patienten, z.B. Kinderarzt, Neurologe oder Psychologe, erhebt eine ärztliche Diagnose und stellt den Bedarf für die Versorgung mit Ergotherapie fest.
Entsprechend den Heilmittelrichtlinien und dem aktuellen Vertrag über Versorgung mit Leistungen der Ergotherapie wird er eine Ergotherapie-Verordnung ausstellen.

Eine Ergotherapie-Verordnung kann bis zu 10 Einheiten beinhalten. Weiterhin bestimmt der Verordner die Frequenz der Behandlung (z.B. 1-3x wöchentlich). Bei bestimmten Diagnosen, die dem sogenannten „Besonderen Verordnungsbedarf“ oder „Langfristigen Heilmittelbedarf “ zugeordnet sind, darf der Arzt die Verordnungsmenge so bemessen, dass sie für 12 Wochen „ausreicht“.

Haben Sie eine Ergotherapie-Verordnung erhalten? Dann wenden Sie sich an eine unserer Praxen und vereinbaren einen ersten Termin.

Gibt es entsprechende Literatur?

Ja! Da die Auswahl zum Thema Ergotherapie riesengroß ist, fragen Sie bitte uns Therapeuten nach geeigneter, für die Situation zutreffender Literatur. Wir beraten Sie gern.

Wie lange dauert Ergotherapie?

Das kann man nicht konkret mit einer Zeitspanne beantworten. Die Behandlung gilt als abgeschlossen, wenn der Klient sein persönliches Therapieziel erreicht hat. Das kann nach drei Therapieeinheiten oder sechs Verordnungen der Fall sein. Bei bestimmten Diagnosen benötigen Klienten manchmal auch kontinuierliche Begleitung durch einen Ergotherapeuten über einen Zeitraum von mehreren Jahren.

Findet Ergotherapie einzeln oder in der Gruppe statt?

Das hängt davon ab, welche Therapieziele erreicht werden sollen.
Gruppendynamische Prozesse sind in bestimmten Fällen sehr förderlich. Vor allem, um soziale Fähigkeiten zu verbessern oder zu trainieren, werden für mehrere Klienten Gruppentherapie -Sitzungen gestaltet. .Es gibt auch die Möglichkeit der Parallelbehandlung, wo zwei Klienten mit vergleichbaren Therapiezielen von der gemeinsamen Behandlung profitieren.

Zu Anfang einer Behandlung muss immer Einzeltherapie für Anamnese und Zielfindung erfolgen. Doch schon ab dem 2. Termin kann  zur Gruppentherapie oder Parallelbehandlung  übergegangen werden. Die Entscheidung darüber trifft der behandelnde Ergotherapeut in Abstimmung mit dem Verordner.

Welche Absage-Regelung gilt in der Ergotherapie Meyer?

Therapiezeit ist wertvoll – für Sie als Klient und auch für uns als Praxis.

In bewegten Zeiten wie jetzt wollen wir mit der uns zur Verfügung stehenden Therapiezeit sinnvoll und wirtschaftlich umgehen.
Sehr kurzfristig abgesagte Termin oder sogar unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine sind für uns immer häufiger ein Grund zum Nachdenken. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen erreichen, dass Sie Therapiezeit ebenfalls als sehr wertvoll ansehen und uns SOFORT informieren, wenn Ihnen bewusst wird, dass ein Termin nicht wie vereinbart funktioniert. Denn nur, wenn wir rechtzeitig informiert werden, haben wir eine Chance, die Therapiezeit anderweitig sinnvoll zu nutzen.

Daher unterschreiben unsere Klienten zu Beginn der Behandlung einen Behandlungsvertrag, der folgenden Passus enthält:

Unsere Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt und wir planen für Sie Behandlungstermine fest ein. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, möglichst frühzeitig per Telefon oder Email abzusagen. Terminabsagen 24 Stunden vor dem abgesprochenen Behandlungstermin werden in Kauf genommen, sie erhalten einen Ersatztermin. Bei Terminabsagen innerhalb 24 Stunden vor dem abgesprochenen Behandlungstermin suchen wir eine Möglichkeit, den Termin neu zu belegen oder alternative Behandlungsmöglichkeiten (wie z.B. Teletherapie) durchzuführen. Gelingt dies nicht oder handelt es sich um einen unentschuldigt nicht wahrgenommenen Termin, wird unabhängig vom Grund eine Ausfallgebühr als Schadenersatz auf Grundlage des BGB fällig.

Diese beträgt
bei ausgefallenem 30min-Termin – 30,00 EUR
bei ausgefallenem 45min-Termin – 45,00 EUR
bei ausgefallenem 60min-Termin – 50,00 EUR

Die Ausfallgebühr wird Ihnen privat in Rechnung gestellt, ein Vergütungsanspruch durch Krankenkassen ist ausgeschlossen.
Kurzfristige Terminabsagen haben meist immer einen schwerwiegenden Grund. Wir haben dafür Verständnis. Aber gemäß aktueller Rechtsprechung ist die Grenze des Zumutbaren bei 24 Stunden vor dem Behandlungstermin erreicht und ein Teil des dadurch entstandenen finanziellen Verlustes gemäß §630 und §615 BGB der/dem Absagenden anzulasten.“

Hier eine Erklärung, warum wir bei ausgefallenen Terminen etwas berechnen müssen:

Natürlich wissen wir, dass aus den unterschiedlichsten Gründen ein Termin nicht eingehalten werden kann und nicht rechtzeitig (also mehr als 24 Stunden vorher) abgesagt werden kann. Wir denken dabei an Gründe wie kurzfristige Erkrankungen, Unfälle, Autopannen, Ausfall von Verkehrsmitteln etc

Es ist natürlich schwer verständlich, warum man als gesetzlich versicherter Patient, der für eine Behandlung nichts oder sehr wenig bezahlen muss, im Falle des Nicht-Inanspruchnehmens des vereinbarten Termin einen hohen Betrag selbst zahlen soll. Die Verantwortung hierfür liegt jedoch nicht bei uns Therapeuten sondern bei den Krankenkassen bzw. der Berufspolitik.

Unser Ziel ist es, durch eine effiziente Planung Wartezeiten für Sie auf ein Minimum zu reduzieren. Wir garantieren Ihnen eine feste Behandlungszeit an einem vereinbarten Tag. Zum vereinbarten Termin reserviert ein Therapeut wertvolle Zeit ganz für Sie (oder ihr Kind). Nehmen Sie diesen Termin nicht wahr, ist es uns in den wenigsten Fällen möglich, diesen an einen anderen Klienten zu vergeben. Dadurch entstehen für unsere Praxis Kosten, die nicht gedeckt sind, da Ihre Krankenkasse ja nur die erfolgten Behandlungen bezahlt. Jeder abgesagte Termin bedeutet also für uns als Praxis Leerlauf von Kapazität und verursacht Kosten.

Ein Beispiel:

Sie buchen eine Ferienwohnung oder ein Hotelzimmer, können aber wegen Krankheit oder einem defekten Fahrzeug die Reise nicht antreten. Was passiert? Sagen Sie innerhalb einer vereinbarten Frist ab, müssen sie nur einen Teil des Preises zahlen. Bei sehr kurzfristigen Absagen kommt es in den meisten Fällen vor, dass Sie 100 % ihres Reisepreises zahlen, ohne eine Leistung in Anspruch zu nehmen. Grundlage sind Vertragsbedingungen, mit denen Sie sich vorher einverstanden erklärt haben.

Wir versichern Ihnen, dass wir in jedem Fall von Terminausfall prüfen, ob der Termin anderweitig mit krankenkassen-vergüteten Tätigkeit gefüllt werden kann. Gelingt uns dies, wird Ihnen selbstverständlich KEINE Ausfallrechnung gestellt

Unsere Bitte an Sie:

Sagen Sie Termine, die sie nicht einhalten können ab, sobald sie wissen, dass sie nicht kommen können.

Bitte nutzen Sie für Ihre Information an uns das Telefon (außerhalb der Öffnungszeiten und am Wochenende ist ein Anrufbeantworter geschaltet) oder die Email-Adresse der Praxis. Auch über das Kontaktformular unserer Webseite sind Absagen möglich. Wenn Sie möchten, können Sie auch Ihrem Therapeuten persönlich eine Email schreiben – bitte fragen Sie nach der jeweiligen praxisinternen Emailadresse.

Termine einfach zu unterschreiben und ihre Krankenkasse den Ausfall zahlen zu lassen, ist Betrug und wird von unserer Praxis nicht akzeptiert!

Vielleicht hilft Ihnen auch dieser Tipp:

Wenn sie von vornherein wissen, dass es aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation unvermeidlich sein wird, Termine kurzfristig abzusagen, kommunizieren Sie klar mit ihrem Therapeuten. Ergotherapeuten ist es gemäß Vertrag mit den Krankenkassen möglich, Termine in Form von Teletherapie zu gestalten. Eventuell ist es in ihrem Fall dann eine gute Lösung, per moderner Computertechnik eine ergotherapeutische Behandlung zu erhalten.
Oder Sie planen sich von vornherein eventuelle Ausfallgebühren ein.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Ist es besser, wenn Eltern bei der Ergotherapie ihres Kindes anwesend sind?

Eltern werden meist nur zu Anfang mit in den Raum genommen. Das Kind hat dadurch Sicherheit. Die Eltern sehen, was in der Therapie geschieht und wie eine Therapie-Einheit im allgemeinen abläuft.
Früher oder später, je nach den Bedürfnissen des Kindes oder Verfolgung des Therapieziels, folgt dann „Ausgrenzung“ der Eltern aus dem direkten Therapiegeschehen.
Die Therapie findet  jedoch niemals in „geheimer Atmosphäre“ statt. Ganz im Gegenteil. Eltern sind ein sehr wichtiges Bindeglied. Mit Ihnen wird in Auswertung der Therapieeinheit besprochen, wie der Transfer von therapeutischen Methoden in den Alltag des Kindes gelingen kann. Ohne ihre Mitwirkung ist es fast unmöglich, alltagspraktische Therapieziele zu erreichen.

Ist mit Ergotherapie der Förderbedarf meines Kindes abgedeckt?

Das lässt sich schlecht verallgemeinern.
Ergotherapie ist eine ganzheitliche Methode, die ein breites Spektrum an Förderung abdeckt.
Ob Ergotherapie allein ausreicht, ist abhängig vom Störungsbild des einzelnen Kindes.
Auf alle Fälle werden Eltern in regelmäßigen Gesprächen immer wieder auf mögliche andere, für ihr Kind hilfreiche Therapieformen aufmerksam gemacht und beraten.

Was können Eltern gezielt zu Hause tun?

Grundsätzlich gilt: die in der Therapie angestrebten Ziele sollten auch so weit wie möglich in das Alltagsgeschehen des Kindes miteinfließen. Je umfangreicher die Förderung, desto besser für den Therapieerfolg.
Spezielle und konkrete Übungen bzw. Fördermöglichkeiten sind vom Störungsbild jedes Kindes individuell abhängig – bitte mit dem Therapeuten besprechen!

Ist es von Bedeutung ob mein Kind einen Mann oder eine Frau als Therapeuten bekommt?

Prinzipiell nicht. Ein Therapeut gestaltet seine Therapie als „Neutrum“.
Allerdings kann es aufgrund familiärer oder sozialer Hintergründe in Ausnahmefällen schon wichtig sein, ob der Therapeut männlich oder weiblich ist. Im Laufe des Aufnahmegesprächs kann in Absprache mit dem/der TherapeutIn auf Wünsche eingegangen werden.

Können Eltern die Therapie unterstützen?

JA, das ist sogar sehr wichtig!
Sie sollten in aktiven Austausch mit dem Therapeuten treten , ihre Erwartungen besprechen und die Therapieziele mitgestalten.
Eltern sollten den Therapeuten ihre Beobachtungen (positive und negative) immer wieder mitteilen. Erreichte Teilerfolge sollten sie bei ihren Kindern weiterhin fördern und somit zur Stabilisierung beitragen.
Erfolge bzw. Veränderungen sollten sie bewußt erkennen und in künftiges Verhalten und den Umgang mit ihren Kinden einfließen lassen.
Und nicht zu vergessen: Eine regelmäßige, ernstgenommene Teilnahme des Kindes an der Therapie führt zu schnelleren, umfassenderen Erfolgen.

Zu Hause kann ich mit meinem Kind auch spielen. Wozu also Ergotherapie?

Natürlich ist es wichtig und sinnvoll, viel mit Ihrem Kind zu spielen und es dadurch in seiner Entwicklung zu fördern. Allerdings sind Ergotherapeuten darin geschult, für ganz bestimmte Störungen ganz bestimmte Materialien einzusetzen, die größtmögliche Erfolge versprechen.

In einer therapeutischen Praxis gibt es ein so zahlreiches Angebot an Spielmöglichkeiten, das sicherlich nicht von einem Einzelhaushalt anzubieten ist. Sehr unterschiedliches Spielmaterial ermöglicht es dem Kind, Fertigkeiten durch sehr unterschiedliche Tätigkeiten vernetzter zu erlernen, auszubauen und in seine Gesamtpersönlichkeit zu integrieren.

Einige familiäre Situationen sind bereits sehr verfahren. Kinder spüren häufig, daß Eltern von ihnen enttäuscht sind oder bestimmte Fertigkeiten erwarten. Eltern hingegen „traktieren“ ihre Kinder gerne mit Verbesserungsvorschlägen oder neigen dazu anzunehmen, daß das Kind schon könnte, wenn es nur wollte. Diese Ausgangssituation führt häufig zu Mißverständnissen, Ohnmacht und immer wiederkehrenden frustrierenden Erlebnissen, die zu automatisierten sozialen Mustern heranwachsen und weitere Entwicklungsmöglichkeiten nachhaltig blockieren.

Könnte Ergotherapie nicht täglich über einige Wochen stattfinden (z.B. in den Ferien), um damit die Therapiezeit zu verkürzen?

Nein. Jeder Mensch ist ein höchst kompliziertes Netzwerk aus unzählig vielen Nervenbahnen. Veränderungen in einem so komplexen System vorzunehmen bedeutet, daß sich der gesamte Organismus immer an die neu erworbenen Fähigkeiten angleichen muß. Größere Umstrukturierungen brauchen ihre Zeit. Teilfähigkeiten können sicherlich kurzfristig verbessert werden, allerdings besteht die Gefahr darin, daß bei zu wenig Zeit zum „Absetzen“ wieder ein Hang zur Rückfälligkeit besteht, oder anders ausgedrückt: wieder zu alten, gewohnten und damit liebgewonnenen Mustern zurückverfallen wird.